Sklaven besitzen im Gegensatz zu den freien Bürgern (liberi, cives) kein iuscivitatis (sevus nullum caput habet). Sie sind ohne eigene Rechte (alieni iuris; sub alieno dominio), gelten rechtlich also als "res". Sie können keine Ehe schließen, sondern leben mit einer Frau in der Form des contubernium. Ihre Kinder sind ebenfalls Sklaven. Ihre Namen verraten oft ihr Herkunftsland: Lydia, Delia, Syrus,.. Man unterscheidet mehrere Arten von Sklaven (servi aut nascuntur aut fiunt):
natu: Kinder von Sklaven bleiben als Sklaven in der Rechtsgewalt des pater familias
servi iure gentium fiunt:
ex captivitate: Kriegsgefangene sind ein Teil der Beute. Sie werden zu Sklaven des siegreichen Staates (servi publici), der sie teils behält, teils (sub hasta, sub corona) verkauft.
defectu: Römer, die zum Feind wechselten, wurden zu Sklaven
deditione: Durch Auslieferung eines civis Romanus an die Feinde. So etwas war wegen Kriegsverbrechen möglich. So hatte z.B. Cato beantragt, Caesar an die Gallier auszuliefern.
servi civili iure fiunt: Ein civis Romanus verliert sein iuscivitatis
addictione: Der Schuldner (obaeratus) kann nach dem Zwölftafelgesetz dem Gläubiger (creditor) bei Zahlungsunfähigkeit als servus zugesprochen werden.
poena servitutis: Verurteilung zu einem opus publicum (ad salinas, ad transtra, ad venationes oder allgemein ad munera gladiatoria)
Sklaven werden dadurch, dass ihr Herr ihnen durch manumissio die Freiheit schenkt, zu Freigelassenen (libertini)